Schulelternbeirat

 


Der Schulelternbeirat (SEB) ist die Vertretung aller Eltern der Gustav-Stresemann Schule; er vertritt die Elternschaft gegenüber der Schule, ihrer Leitung und dem Lehrerkollegium, gegenüber der Schulverwaltung und Behörden sowie gegenüber den anderen Gremien auf Stadt- und Landesebene und auch in der Öffentlichkeit. Er übt gemäß §110 des Hessischen Schulgesetzes das Mitbestimmungsrecht der Eltern aus. Dazu gehören unter anderem die Entscheidung über das Schulprogramm, über Einführung und Umfang von Betreuungsangeboten, Grundsätze für Hausaufgaben und Klassenarbeiten, die Durchführung etwaiger Schulversuche, die Mitarbeit bei Schulveranstaltungen, Festlegung von Lernbereichen und die Auswahl von Fremdsprachen.
Im Schuljahr 2017/2018 besteht der Schulelternbeirat der Gustav-Stresemann-Schule aus den gewählten Klassenelternbeiräten von 18 Klassen und der Vorklasse; pro Schuljahr werden normalerweise 2 bis 3 Sitzungen abgehalten. Nach jeder SEB-Sitzung wird ein Protokoll verteilt, dessen Inhalte die Klassenelternvertreter im Rahmen der Elternabende in ihre jeweilige Klasse hineintragen. Der zu Beginn dieses Schuljahres für zwei Jahre neu gewählte SEB-Vorstand setzt sich aus folgenden Personen zusammen:

Herr Martin Minner

Schulelternbeirätin

 

Frau Judith Knauer-Bach

stellvertr. Schulelternbeirat

Der Schulelternbeirat beteiligt sich an Schulfesten und Schulveranstaltungen, bestreitet die Bewirtung der Eltern von Neuschülern am Einschulungstag (wird traditionell an die Eltern der zweiten Klassen übertragen), fördert die von Eltern getragene Einrichtung der Schulbücherei (Leseclub), veranstaltet Workshops und Informationsveranstaltungen und ergänzt sich mit dem Förderverein im gemeinsamen Interesse für unsere Kinder. Hierzu gehört auch die Zusammenarbeit mit den Schul- und Schulträgergremien sowie der Betreuenden Grundschule.
Der Schulelternbeirat unterhält einen Schaukasten am Treppenaufgang vom Schulhof in das Hauptgebäude sowie im Pavillon. Hinweise, Fragen und Anmerkungen können über das Schulsekretariat an den Schulelternbeirat gerichtet werden.